Verbotene Gegenstände

Folgende Artikel dürfen weder als Fluggepäck oder als ein Teil des Gepäcks, noch als Handgepäck mit an Bord genommen werden:

  1. Gefährliche Artikel: brennbare und explosive Materialien, Oxide, giftige und infektiöse Stoffe, radioaktive Stoffe, korrosive Stoffe, magnetisierten Materialien, Anästhetika und insbesondere ätzende Stoffe, die eine Gefährdung darstellen könnten.
  2. Waffen oder waffenähnliches Spielzeug oder Artikel, ausgenommen sind Sportartikel.
  3. Ausrüstung der Armee sowie der Polizei.
  4. Messer: Dolch, Bajonette, Klappmesser oder ähnliche Arten von Waffen. Eine Ausnahme stellt hier die kulturell bedingte Ausrüstung chinesischer Minderheiten dar.
  5. Lebende Tiere, Früchte mit starker Geruchsentwicklung wie Durian, Kokosnuß und Jackfrucht.
  6. Artikel, die nach Landesvorschriften verboten sind.
  7. Feuerzeug, Streichholz.
  8. Sicherheitsausrüstungen wie Sicherheit-Aktentasche, Kasse und Geldtasche mit Gefahrgut wie Lithium-Ionen-Akku und pyrotechnischen Geräten usw.
  9. Die erregenden Werkzeuge wie MACE Tränengas und Pfeffer-Spray, die einen verkrüppeln könnten.
  10. Anlagen mit Flüssigem Sauerstoff.
  11. Elektronischer Trockenpulver-Feuerlöscher
  12. Medizinische dampfförmige Sauerstoffflasche oder Luftflasche (Wenn der Passagier aus Krankenheiten wirklich im Flugzeug die Sauerstoffflasche braucht, soll er 72 Stunden vorher den Antrag darauf bei Gesellschaft stellen.)
  13. Brennstoffzelle.
  14. Rettungsrucksack
  15. Die Gegenstände, die aus folgenden Gründen nicht geeignet für Transport mit dem Flugzeug, enthalten: die zerbrechlichen und verderblichen Gegenstände, die Gefährlichkeit und Unsicherheit besitzen sowie wegen deren Gewicht, Größe, Form und Eigenschaft, oder in Rücksicht auf inkl. aber nicht nur Flugzeug-Typ nicht geeignet für Transport.
 

Gemäß den geltenden „Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter in der Luft“ der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) (gültig für internationale und inländische Flüge) sind folgende Vorschriften für den Transport von Lithiumbatterien im Passagiergepäck zu beachten:

  1. Persönliche elektronische Geräte (Uhren, Taschenrechner, Kameras, Mobiltelefone, Laptop-Computer und Camcorder usw.) mit einem Lithiumgehalt von ≤ 2 g (Lithium-Metall-Batterien) und einer Nennenergie von ≤ 100 Wh (Wattstunden, Lithium-Ionen-Batterien) können im aufgegebenen Gepäck oder Handgepäck transportiert werden. Geräte mit einer Nennenergie der Batterie von mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh, können mit Genehmigung von Hainan Airlines und Grand China Air im aufgegebenen Gepäck oder Handgepäck transportiert werden. Wenn die elektronischen Geräte im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, sollten sie ordnungsgemäß verpackt werden, um Beschädigungen zu vermeiden. Gleichzeitig müssen die Geräte vollständig ausgeschaltet sein und Maßnahmen ergriffen werden, um ein versehentliches Einschalten zu verhindern.
  2. Lithium-Ersatzbatterien sind im aufgegebenen Gepäck verboten und müssen stattdessen als Handgepäck in der Kabine mitgeführt werden. Lithium-Ersatzbatterien, die im Handgepäck mitgeführt werden, müssen einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein. Richtig ist es, jede Batterie in eine kleine Box oder einen Transportbeutel für Lithiumbatterien zu legen. „Powerbanks“ werden als Lithium-Ersatzbatterien betrachtet. Passagiere, die „Powerbanks“ mitführen möchten, müssen die Vorschriften für den Transport von Lithium-Ersatzbatterien beachten. Gleichzeitig ist es verboten, „Powerbanks“ zum Aufladen von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Geräten während des Flugs zu verwenden.
  3. Lithium-Ersatzbatterien für persönliche elektronische Geräte von Passagieren, die einen Lithiumgehalt von ≤2 g oder eine Nennenergie von ≤100 Wh haben, müssen im Handgepäck in die Kabine mitgenommen werden. Lithium-Ersatzbatterien mit einer Nennenergie zwischen 100 Wh und 160 Wh können mit Genehmigung von Hainan Airlines und Grand China im Handgepäck mitgeführt werden. Es sind maximal 2 Lithium-Ersatzbatterien erlaubt.
  4. Rollstühle oder ähnliche Fortbewegungsmittel, die von Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden, sowie tragbare medizinische elektronische Geräte und ihre Ersatzbatterien, die von Passagieren zu medizinischen Zwecken mitgeführt werden und Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batteriezellen oder -Batterien enthalten, müssen gemäß den Transport- und Verpackungsanforderungen der aktuellen Ausgabe der „Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter in der Luft“ und mit Genehmigung von Hainan Airlines und Grand China Air mitgeführt werden. Ersatzbatterien für tragbare medizinische elektronische Geräte mit einer Nennenergie von ≤160 Wh oder einem Lithiumgehalt von ≤ 8 g müssen mit Genehmigung von Hainan Airlines und Grand China Air im Handgepäck mitgeführt werden, und pro Person sind maximal 2 Ersatzbatterien erlaubt.
  5. Lithium-Ersatzbatterien für Rollstühle oder ähnliche Fortbewegungsmittel müssen mit Genehmigung von Hainan Airlines und Grand China Air im Handgepäck mitgeführt werden. Wenn die Nennenergie der Batterie ≤ 160 Wh beträgt, darf jede Person maximal 2 Stück mitführen. Wenn die Nennenergie der Batterie zwischen 160 Wh und 300 Wh beträgt, darf jede Person maximal 1 Stück mitführen.
  6. Samsung Galaxy Note7-Geräte, kleine E-Boards mit Lithium-Ionen-Batterien (wie Einräder, Segways, Hoverboards usw.) und entsprechendes Zubehör dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck befördert werden.
  7. Tresore, Geldkassetten, Geldtaschen und andere vertrauliche Ausrüstungen, die gefährliche Güter wie Lithiumbatterien und pyrotechnische Gegenstände enthalten, dürfen nicht befördert werden.

Liebe Fluggäste,

Herzlich Willkommen an Bord des Fluges von Hainan Airlines! Wir möchten Sie darüber informieren, dass das chinesische Amt für Zivilluftfahrt für das Mitführen von „Lithium-Metall-Batterien“ in chinesischen Flugzeugen nachfolgende Bestimmungen erlassen hat.

Wir bitten die Passagiere, die „Lithium-Batterien“ mit sich führen, auf die folgenden Bestimmungen zu achten:

Lithium-Metall-Batterien dienen dem Betrieb von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten, als eine mobile Stromversorgung und externe Stromquelle.

Entsprechend den aktuellen Regelungen „Technische Richtlinien für Transport von Gefahrgütern“ und „Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter vom chinesischen Amt für Zivilluftfahrt“ von ICAO sollten sich Passagiere mit tragbaren Ladegeräten an folgenden Bestimmungen halten: 

 

  1. 1. Eine Lithium-Metall-Batterie ist ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. 

  2. 2. Eine Lithium-Metall-Batterie darf nur im Handgepäck transportiert werden.  Es ist nicht gestattet, eine Lithium-Metall-Batterie im aufgegebenen Gepäck zu transportieren.

  3. 3. Sie können eine Batterie mit der Ladekapazität von nicht mehr als 100 Wh ohne besondere Erlaubnis der Fluggesellschaft mitnehmen. Sollte der Grenzwert von 100 Wh -160Wh überschritten werden, sind Sie verpflichtet eine Genehmigung bei der Fluggesellschaft einzuholen. Jeder Passagier darf nicht mehr als zwei Lithium-Metall-Batterien mitführen.

  4. 4. Es ist unzulässig, eine Lithium-Metall-Batterie mit einer Ladekapazität von mehr als 160Wh, oder ohne eine ausgewiesenen Ladekapazität und nicht gekennzeichneten Parametern, mitzuführen. 

  5. 5. Während des Fluges ist es verboten eine Lithium-Metall-Batterie aufzuladen.

 

Bestimmungen über Ladekapazität einer Lithium-Metall-Batterie:
Wenn auf einer Lithium-Metall-Batterie  keine Angaben über Wh (Wattstunden) stehen, kann die Ladekapazität nach der folgenden Art und Weise berechnet werden: 

  1. 1. Falls die Nennspannung (V) und Nennkapazität(Ah) bekannt sind, kann die Ladekapazität wie folgt berechnet werden:
        Wh = V x Ah   Die Nennspannung und Nennkapazität werden in der Regel auf dem Gerät ausgewiesen. 

  2. 2. Wenn nur Milliampere Stunden (mAh) auf dem Ladegerät ausgewiesen sind, kann dieser Wert durch 1000 geteilt werden, um die Amperestunden (Ah) auszurechnen.

        Zum Beispiel: Nennspannung von 3,7 V, Nennkapazität von 760 mAh, Energiewerten: 760 mAh ÷ 1000 = 0.76Ah

        3.7V × 0.76Ah = 2.9Wh

    I. Tips for Inspection of Powder Articles for Passengers travelling to the United States

      

    Starting from June 30, 2018, the United States has implemented focused inspections on powder articles carried by passengers travelling to the United States. Powder articles with a container volume (single) exceeding 350ml (including) and articles presented in a solid state by compressing powdery materials (such as flour, sugar, coffee, spices, and pastries) cannot be brought into the cabin. If you need to carry such articles, please arrange your trip in advance and check them in at the airport.

      

    The following two types of special powder articles must meet the following requirements if they are to be brought into the cabin.

      

    (1)For powder articles such as medical drugs, infant formula, and cremated remains

      

    Ensure that the packaging is intact and without any signs of damage (including cracks, punctures, etc.). If the packaging is not sealed or displays any signs of damage, ensure that the articles inside the packaging match the description on the packaging.

      

    (2) For powder articles purchased by you at the airport duty-free shops

      

    Ensure that they are sealed in a container or a sealed bag and undergo inspection by airport security personnel.

     

    II. Tips for Inspection of Powder Articles for Outbound Passengers from Australia and New Zealand

      

    Starting from June 30, 2018, Australia and New Zealand have implemented focused inspections on powder articles carried by passengers departing on international flights. Inorganic powder articles with a container volume (single) exceeding 350ml (including) cannot be brought into the cabin. If you need to carry such articles, please arrange your trip in advance and check them in at the airport.

      

    The following two types of special powder articles are exempt from the above regulations. If you need to bring them into the cabin, they must meet the following requirements.

      

    (1) For organic powdery materials, such as medical drugs, infant formula, coffee, protein powder, laxatives (magnesium sulfate), and cremated remains

      

    Ensure that the packaging is intact and without any signs of damage (including cracks, punctures, etc.). If the packaging is not sealed or displays any signs of damage, ensure that the articles inside the packaging match the description on the packaging.

      

    (2) For powder articles purchased by you at the airport duty-free shops

      

    Ensure that they are sealed in a container or a sealed bag and undergo inspection by airport security personnel.